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Netzgebühren-Urteil: Strom und Gas werden teurer

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Weitere Gas- und Strompreiserhöhung 2012! Strom und Gas werden in Deutschland künftig teurer. Nach einem aktuellen Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) können Netzbetreiber in Zukunft von den Energieversorgern mehr Geld für die Nutzung ihrer Stromnetze und Gasleitungen verlangen. Medienberichten zufolge gilt es als sicher, dass diese Gebühren an die Endkunden weitergegeben werden. Angesichts ohnehin steigender Energiepreise ist das Urteil aus Verbrauchersicht eine herbe Niederlage.

Bundesnetzagentur hat sich nach Meinung der Richter verkalkuliert

Bisher waren die Entgelte für Nutzung von Strom- und Gasleitungen durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Das sollte neuen Wettbewerbern einen fairen Zutritt in den Strom- und Gasmarkt ermöglichen. Nun hat das Düsseldorfer OLG entschieden, dass diesen Entgelten fehlerhafte Werte zugrunde liegen. Nach Meinung des 3. Kartellsenats des OLG sei der Wert der Anlagen zum Nachteil der Netzbetreiber zu niedrig bemessen worden.

Netzentgelte werden an Verbraucher weitergegeben

Insgesamt fast 300 Netzbetreiber, darunter viele Stadtwerke, klagten gegen die von der Netzagentur festgelegten Entgelte und bekamen Recht. In den kommenden fünf Jahren können sie laut Richterspruch den Energieerzeugern ihre Nachforderungen für mehrere Jahre rückwirkend als höhere Nutzungsentgelte in Rechnung stellen. Für den Verbraucher heißt das: Die Kosten für Strom und Gas werden steigen. Allerdings ist noch unklar, in welcher Höhe die Preise für Strom und Gas steigen werden. Das liegt vor allem an den sehr komplexen Nachforderungen der vielen verschiedenen Netzbetreiber im Strom- und Gasbereich. Experten schätzen, dass die Nachforderungen zwischen einem 3-stelligen Millionenbetrag und einer Millardensumme betragen könnten.

Rechtsbeschwerde gegen das OLG-Urteil möglich

Immerhin besteht ein Hoffnungsschimmer für die Strom- und Gaskunden in Deutschland: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG Düsseldorf hat der Bundesnetzagentur eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) binnen eines Monats eingeräumt. Bislang hält sich die Bundesnetzagentur offen, ob sie gegen das Urteil beim BGH vorgeht. Man warte erstmal die Urteilsbegründung ab.

Ein Beitrag von: Verbraucher-Papst


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